Unter Berücksichtigung der Immoblienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) werden folgende Verfahren bei der Bewertung angewandt:

Vergleichswertverfahren

Herbeiziehen der Kaufpreise von Grundstücken die aufgrund ihrer Werthaltigkeit mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen. Anwendungsbereich vor allem bei unbebauter Grundstücken und Eigentumswohnungen. Voraussetzung ist die genügend große Anzahl von Vergleichsobjekten.

Eintragswertverfahren

Ermittlung des Wertes der Gebäude getrennt vom Bodenwert auf Grundlage des Ertrages. Der Bodenwert wird dabei in der Regel über das Vergleichswertverfahren ermittelt. Anwendungsbereich insbesondere wenn die Ertragserzielung das entscheidende Kriterium für das Immobilieninvestment ist (Wohnobjekte ab drei Wohneinheiten, Gewerbeobjekte, Betreiberimmobilien wie Kinos, Hotels, gastronomische Einrichtungen, Parkhäuser, etc.).

Sachwertverfahren

Ermittlung DES WERTES von baulichen Anlagen wie Gebäuden, Außenanlagen, BESONDEREN Betriebseinrichtungen und sonstigen Anlagen, getrennt vom Bodenwert nach Normalherstellungskosten. Der Bodenwert wird jeweils nach dem bekannten Vergleichswertverfahren ermittelt.

Anwendungsbereich vor allem bei eigen genutzten Immobilien (Einfamilienhäuser etc..).